Jahresabschluss

Dienstleistungen

Fristgerechte Handels- und Steuerbilanzen für Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis – verständlich erklärt in der persönlichen Abschlussbesprechung.

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DATEV-Kanzlei

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GoBD-konform

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Geprüfte Datensicherheit

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Mitglied StBK Hessen

Jahresabschluss

Mehr als Pflicht, ein Werkzeug für Ihre Unternehmenssteuerung

Der Jahresabschluss ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer zunächst eine gesetzliche Pflicht. Bei VeruCon verstehen wir ihn als weit mehr: als das jährliche Instrument, mit dem Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens greifbar machen und die richtigen Weichen für die Zukunft stellen.

Wir erstellen Ihren Abschluss fristgerecht, rechtssicher und nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie die Zahlen auch wirklich verstehen: Wir besprechen die Ergebnisse anschließend detailliert gemeinsam mit Ihnen, statt sie Ihnen nur zuzusenden. So erkennen Sie Optimierungspotenziale und können fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

  • Persönliche Abschlussbesprechung statt reiner Zahlenlieferung
  • Handels- und Steuerbilanz aus einer Hand
  • Fristgerechte Übermittlung an Finanzamt und Bundesanzeiger

Leistungen im Detail

Das gehört zu unserem Jahresabschluss

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Handels- und Steuerbilanz

Erstellung in den für Sie relevanten Bilanzvarianten, abgestimmt auf Rechtsform und Zweck.

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Anhang & Lagebericht

Sofern für Ihre Rechtsform erforderlich, vollständig und rechtssicher erstellt.

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E-Bilanz & Offenlegung

Fristgerechte Übermittlung ans Finanzamt sowie Offenlegung beim Bundesnazeiger, wo vorgeschrieben.

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Abschlussbesprechung

Persönliche EInordnung Ihrer Zahlem und Ableitung konkreter Maßnahmen.

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Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Vorbereitende Auswertungen als Entscheidungsgrundlage für das neue Geschäftsjahr.

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Abstimmung mit Banken & Behörden

Transparent aufbereitete Zahlen für Finanzierungsgespräche und Prüfungen.

Für wen geeignet

Für wen sich unser Jahresabschluss-Service eignet

Vom ambitionierten Einzelunternehmen bis zur komplexen Kapitalgesellschaft: Wir erstellen Ihren Jahresabschluss passgenau für Ihre Rechtsform und Unternehmensgröße. Egal, in welcher Phase sich Ihr Unternehmen befindet, Sie profitieren von unserer Expertise. Besonders geeignet für:

  • Einzelunternehmen & Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften mit strengen Offenlegungs- und Dokumentationspflichten
  • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf gegenüber Banken oder Investoren

So arbeiten wir

In vier Schritten zu Ihrem Jahresabschluss

01

Sichtung & Vorbereitung

Wir sammeln die notwendigen Belege, Verträge und Vorjahresdaten mit Ihnen.

02

Erstellung des Abschlusses

Handels- und Steuerbilanz sowie ggf. weitere benötigte Varianten.

03

Abschlussbesprechung

Gemeinsame Einordnung der Ergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen.

04

Übermittlung & Offenlegung

Fristgerecht an Finanzamt und, wo erforderlich, den Bundesanzeiger.

Regional verwurzelt

Zuhause in Hanau, Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis

Der Main-Kinzig-Kreis ist unsere Heimat: Wir kennen die Betriebe der Region, die Ansprechpartner in den Finanzämtern Hanau und Gelnhausen und die Themen, die mittelständische Unternehmer hier bewegen. Ein persönlicher Draht und kurze Wege sind für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Hanau

Gelnhausen

Main-Kinzig-Kreis

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Jahresabschluss und wer muss ihn erstellen?

Der Jahresabschluss bilanziert Vermögen, Schulden und Ergebnis eines Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sowie viele Personengesellschaften müssen ihn erstellen, Einzelunternehmer teils nur als vereinfachte Gewinnermittlung (EÜR). Wir klären, welche Pflicht für Sie gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz folgt dem Handelsrecht (HGB) und informiert Gesellschafter, Banken und Geschäftspartner. Die Steuerbilanz leitet sich daraus ab und ist Grundlage der Besteuerung. Sie weicht wegen steuerlicher Sonderregeln teils ab. Wir erstellen beide aufeinander abgestimmt.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einreichen, in der Regel spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder. Wir übernehmen Aufbereitung und fristgerechte Übermittlung.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Steuererklärung?

Der Jahresabschluss muss innerhalb der handelsrechtlichen Fristen aufgestellt werden, bei kleinen Kapitalgesellschaften meist innerhalb von sechs Monaten. Für Steuererklärungen gelten bei steuerlicher Vertretung verlängerte Fristen. Wir überwachen alle Termine für Sie.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Das hängt von Zustand und Umfang Ihrer Buchhaltung ab. Sind laufende Buchungen vollständig und aktuell, geht es deutlich schneller. Wir nennen Ihnen vorab einen realistischen Zeitplan.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Sie möchten die Erstellung Ihres Jahresabschlusses in sichere Hände geben? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Team.